Der Fall bis hierher ist ein Beispiel auch fuer kontinentaleuropaeisches, natuerliches Rechtsempfinden, das von Vergleichen fuer Herstellung von Gerechtigkeit gepraegt ist.
- Grundrechnungsarten: +, -, x, /
- Rechenregeln
- Bruchrechnung
- Prozentechnung 20% = 20 Hundertstel = 0,2
- Zinsrechnung, Zinseszinsrechnung; (buchhalterisches Monat: 30 Tage)
- Gleichheits-/Groeszer-/Kleiner-Beziehung: = , >, <
- Potenzrechnung 3 x 3 = 3 hoch 2 = 9; 3 x 3 x3 = 3 hoch 3 = 27
- Exponentialrechnung
- Wurzelrechnung: Quadratwurzel aus 9 = 3; 3.Wurzel aus 27 = 3
- Summenbildung a + b + c + etc. =
- und die Wenn-Dann Beziehung: Wenn: A1 < B1; dann gib mir A1 aus; sonst x
- Kopieren von Zellen: relativer (A1) absoluter ($A$1) und gemischter ($A1 oder A$1) Zellbezug
- In der Werbung des Unternehmes sehen sie den Preis eines Tarif (EUR 0,XY pro kWh) mit Tarifnamen "Superfraud". In den Vertragsunterlagen taucht nur der Tarifname auf, nicht mehr der dahinterliegende Tarif in EUR. Sie bekommen den Vertrag etliche Wochen spaeter mit dem Tarifmodell "Superfraud" zugesendet. Am Vertrag steht der Beginn des Lieferverhaeltnisses. Auf der ersten Rechnung - Monate spater - wird der Tarif "Superfraud" nicht mit dem Preis aus dr Werbung, sondern einem hoeheren Preis verrechnet. Sie sehen auf der E-Control Austria Website (Tarifkalkulaor) nach und muessen erkennen, dass das Tarifmodell "Superfraud" zu unterschiedlichem Preis - abhaengig von Zeitraeumen - existiert. Ggut dass sie einen Screenshot mit Datum haben, sonst wuessten Sie nicht mehr, welcher Tarif konkret ihrem Vertragsangebot zu Tarif "Superfraud" zu Grunde zu legen ist.
- Sie finden auf der Rechnung des Energieversorgers einen vom Netzbetreiber abweichenden Verrechnungszeitraum. (Es geht um Verwirrung).
- Sie finden auf der Rechnung einen vom Verrechnungszeitraum abweichenden Zeitraum fuer verbuchte Akontozahlungen - Da kann dann schon mal eine ihrer Akontozahlungen rausfehlen.
- Fuer Tariferhoehunen im Zeitraum zwischen 2 Ablesungen wird der Verbrauch nach unsachlichen Gruenden dem hoeheren Tarif zugeschlagen. - Eine rechtlich und sachlich korrekte Berechnungmethode ist eine gleichmaeszige Verteilung des Verbrauchs auf den gesamten Abrechnungzeitraum. Bei Heizenergie kann auch eine Verteilung nach typisch hoeherem Bedarf in der kalten Jahreszeit und geringerem Bedarf in der warmen Jahreszeit korrekt/zutreffend sein (typische, durchschnittliche Verbrauchskurve aller Privatkunden der Region, "Heizgradtage"), das ist vereinbarungsabhaengig (AGB?). - Gerichte koennen in urspruenglichen Vertraegen fehlende, damals als notwendig uebersehene Bestimmungen durch ergaenzende Vertragsauslegung, ausgehend vom urspruenglichen Parteiwillen ("im Sinne des Geistes des Vertrages") festsetzen.
- Jedoch: Vetraege ohne Anpassungsklausel des Tarifs koennen nur durch explizite Vertragsaenderung mit einer solchen "Wertsicherungsklausel" veraendert werden oder muessen vom (Energie-)Unternehmen gekuendigt werden, wenn solche Vertraege fuer dieses nicht mehr wirtschaftlich sind. Diese Wertanpassung des Verkaufspreises kann ueberdies NUR anhand von oeffentlich bekanntgemachten, daher nachvollziehbaren, Einflussgroeszen AUSZERHALB des anbietenden Energieversorgers (durchschnitttlicher Einkaufspreis in einem bestimmten Zeitraum an einer Energieboerse, Inflationsrate, etc.) erfolgen. Alles andere waere verschleierte Willkuer.
- Unbestimmte Wertsicherungsklauseln "Steigen unsere Kosten, passen wir den Preis an." sind in Dauerschuldverhaeltnissen schlichtweg ungueltig, also nichtig. Vetragsrecht geht nicht davon aus, dass in einem Dauerschuldverhaeltnis der Preis solange willkuerlich angehoben werden kann, bis es auch dem letzen Kunden zu bloed ist, und er den Vertrag kuendigt. Das sind die Zustaende, die manche Unternehmer/Machthabende wollten, um die Traegheit, Uninformiertheit und Ueberforderung der KundInnen auszunutzen (siehe auch Mietrecht). - So kann nur der Unternehmer, beispielsweise vor der naechsten Autoreparatur vorgehen, da haben sie jedoch von Mal zu Mal Wahlfreiheit der Werkstatt.
- Diese EVN-Vorgangsweise fuer die ZUKUNFT ist rechtlich korrrekt. - Erstaunlich ist die Begruendung, "um auf eine Preiserhoehung zu verzichten". Fuer eine einseitige Beguenstigung der KundInnen brauche ich nicht den Aufwand der Aenderungskuendigung zu treiben, der auch mit Verlust von KundInnen verbunden ist. - Im Umkehrschluss: Wie sehen die alten Vertrage aus? Es entsteht der Vedacht, dass mit den alten Vertraegen rechtswidrig zu viel verrechnet wurde, und von KundInnen rueckgefordert werden kann. - Die Vorgangsweise der EVN mir gegenueber (Einklagen des Strom-Zaehlers bei Gericht) ohne Vorankuendigung, war mehr als kundenfeindlich - die Vorgangsweise der Wiener Netze in Veerbindung mit der ausgelagerten Regulierungsbehoerde mir gegenueber schwerkriminell (fuer letztere haftet beispielsweise der Bund, da er seine Aufsichtspflichten dorthin ausglagert hat, welche dort vorsaetzlich dann nicht wahrgenommen wurden und werden, vielmehrr ins gegenteil pervertriert).
- Sio finden auf ihren Rechnungen, insbesondere im Vergleich ueber Jahre unterschiedliche Forrmatierung, Zuordnung von Buchungsposten und kleinere Unregelmaeszigkeiten. Diese dienen der Verwirrung, foerdern ihre "Paranoia" und laesst sie nach einem vernuenftigen Grund suchen, weil sie die fremde Materie ja verstehen wollen, den es jedoch nicht gibt und sie selbst vor sich selbst als inkompetent dastehen lassen soll (Frustration).
- Sie finden auffaellige kleine Fehler. Diese sind "honeypots" fuer Pruefende. Wird etliches beanstandet, wird der offensichtliche, jedoch betraglich unbedeutende Fehler "schuldbewusst" eingestanden und refundiert. "Man hat sie gewinnen lassen." (peinlicher EDV-Fehler). Die komplexen oder verdeckten, jedoch wirtschaftlich relevanten Malversationen bleiben unentdeckt oder werden mit oft absurden, vorbereiteten Killerphrasen hartnaeckig (auch wider jede klare Offenkundigkeit) schamlos in Abrede gestellt.
- Vereinbarte "Boni" ("Freienergietage" o.ae.) werden willkuerlich mal (teilweise) beruecksichtigt, mal nicht.
- Es wurden ihnen neue Vetragsbedingungen zugesendet bei sonstiger Kuendigung ihres Vertrages (Aenderungskuendigung) falls sie binnen einer Frist widersprechen. Sie haben dieser Aenderung widersprochen oder sie haben eine angebliche Aenderungskuendigung nicht erhalten, sodass sie nicht widersprechen konnten. Der Energievesorger kuendigt nicht und verrechnet - widerrechtlich - einen hoeheren Tarif.
- Stillschweigen, jedenfalls einer Privatperson (KonsumentIn), zu Vertragsaenderungen gilt NICHT als Zustimmung. (das war schon immer so, und wurde juengst in D vom BGH nochmals klargestellt.) Zustimmung ist eine EXPLIZITE Willenserklarung, die durch keine Zustimmungsfiktionen (wie Nichtreagieren, also Unterlassung einer "aufgezwungenen" Handlung, oder durch Verbindung mit einer anderen Handlung, wie beispielsweise Einzahlung des naechsten Akonto-Betrages) ersetzt werden kann.
Ohne explizite Zustimmung (Unterschrift) bleibt der urspruengliche Vertrag (somit auch ein alter Tarif) aufrecht. - Achtung: Fuer Kaufleute (Unternehmer) untereinander gilt anderes, das ist altes auch in Oesterreich aus Deutschland uebernommenes Kaufmannsrecht (HGB / UGB), um GESCHAEFTSvorgaenge zweier "gleich verstaendiger Fachleute" zu vereinfachen. - Ich verweise hier manchmal auf ABGB (Oesterreich), manchmal BGB (Deutschland). Die Grundgedanken und Rechtsinstrumente sind annaehernd gleich ohne wesentliche Unterschiede fuer ein Grundverstaendnis. (Das gilt auch fuer die Schweiz.) - Mir passiert es beim Suchen regelmaszig auf Rechtsinhalte eines der anderen Laender zu stossen. (Sie erkennen es an der Domainendung: .at/.de/.ch der Adresszeile ds Browsers) Der laenderuebergreifende Handel/Tourismus am praktischen Ende des Rechts, wie auch EU und EUGH am vereinheitlichenden Ende des Rechts tragen ihr uebriges zur Vereinfachung auf Basis von Rechtsgrundsaetzen bei.
- Download aller Rechnungen, Vertrag, damalige AGB, Vertragsaenderungen, akzeptierte geaenderte AGB, etc.
- Anforderung fehlender Unterlagen beim Vertragspartner (allenfalls beim Vertragsvermittler bspw. wegen Datum der Legung ihrer Offerte mit dem zughoerigen Tarif in EUR). Berufen Sie sich auff DSGVO. In Oesterreich sind alle zu ihrer Person (ihrem Kundenkonto) verfuegbaren Daten gemaesz Judikatur KOSTENFREI zur Verfuegung zu stellen. So bspw. auch alle Bank-Kontoauszuege eines Kunden bei der Bank, (solange das nicht schikanoes missbraucht wird), da es fuer die Bank kaum Aufwand darstellt.
- Identifizieren Sie Unregelmaeszigkeiten.
- Berechnen Sie die Differenz aus den Unregelmaeszigkeiten. Sinnvollerweise bilden sie als ersten Schritt die Originalabrechnung des Energieversorgers in ihrer Tabellenkalkulation rechnerisch ab, damit haben sie auch hoechstwahrscheinliche Sicherheit, dieselben mathematischen Operationen verwendet zu haben, wenn sie so dasselbe Ergebnis wie auf der Energierechnung errechnen. In einem zweiten Schritt veaendern sie in einer Kopie der Tabelle die Fehlannahmen des Energieversorgers durch vereinbarungsgemaesze, rechtsverbindliche Werte oder Berechnungsmethoden (Verteilungsschluessel bspw.).
- Gehen Sie mit obigem Bild, wie eine Auseinandersetzung u.U. dann vor Gericht geklaert wird in eine Koopeation mit moeglichen folgendem Konflikt, wissen Sie, wie Sie sich zu verhalten haben und was sie schlimmstenfalls brauchen, wenn sich die Kooperationsstimmung verduestert. (Beweise sammeln, "Aktennotizen" oder Gedaechtnisprotokolle von Gespraechen zeitnah (!) anlegen, Fotografien anfertigen, Kommunikation mit dem Gegenueber tendenziell verschriftlichen, etc.) - Ich habe AGBs zumeist am Vertragsbeginn abgespeichert und aufbewahrt, jedoch erst im Konfliktfall gelesen.
- zu Beweisen: Beweislast ZPO / BGB einfach erklärt (juraforum.de)
Anscheinsbeweis - Die Macht der Richter ist das Protokoll (was an Aussagen verschriftlicht wird), die Macht des eigenen Anwalts das Vorbringen (seine Macht Ihnen gegenueber im Verfahren).
- Im Urteil wird das Gericht zuerst das Vorbringen der Parteien, die Beweise (samt Beurteilung der Glaubwuedigkeit - Luegen ist vor erfahrenen RichterInnen kaum moeglich) anfuehren und dies "wuerdigen" (beachten und bewerten), weiters den (fuer das Gericht glaubhaften und damit "erwiesenen") Sachverhalt feststellen um diesen danach "rechtlich zu wuerdigen" (in die Rechtslage einordnen) woraus dann das Urteil folgt - ob dieses am Anfang oder am Ende steht, ist Frage des Gerichtsusus (Ueblichkeit). Feststellungen zum Sachverhalt koennen bei enttsprechendem Antrag auch im Urteilsspruch stehen, sonst finden sich diese in der Begruendung. Rechtlich wirksam ist ausschlieszlich das, was im Urteilsspruch steht, niemals die Begruendung.
- Bei Anspruechen unterscheidet das Recht den Anspruch dem Grunde nach vom Anspruch der Hoehe nach, der auf ersterem basiert. - Ist ein Anspruch der Hoehe nach noch nicht (abschlieszend) bestimmbar (bspw. Dauerfolgen der Invaliditaet nach Verkehrsunfall), kann auch eine Klage auf Anspruch dem Grunde nach eingebracht werden. (in Oesterreich: Kategorien typischer Klagen)
- Bei Gericht geht es NICHT darum, dasss die Gegenseite ein "schlechter Mensch" ist, sondern sich diese nicht rechtskonform verhalten hat. Fluchen und Aufgebracht-sein koennen Sie daheim. Der/die Richterin macht sich ohnedies ein eigenstaendiges Bild ueber Personen, ohne dieses kund zu tun. Achtung vor Einschuechterungen auch gegnerischer Anwaelte, so musste ich mir schon anhoeren:
"Der will nur ein Geld." - No na net, deshalb sind wir ja da.
"Der ist ein Querulant." - Ja, bei rechtswidrigem Verhalten der Gegenseite ganz sicher!
Der gegnerische Anwalt borgt mir seinen Kugelschreiber und sagt: "Wenn ma dem Herrn Parisot was borgt, muss ma aufpassen, dass ma es wiederbekommt." (I hab nur drauf gesagt: "Aber Hallo!" und mein Anwalt: "Herr Kollege, bitte..."
Diese Phrasen kommen bei der eignen Mandantschaft gut und sollen die Gegenseite aus dem Konzept bringen, wie einer "schlechten Gesinnung als Mensch zeihen." - Das interessiert bei Gericht an sich sonst niemand.
Manchmal kommt auch eine RichterIn "ruppig daher", jedoch um abzuklaeren, ob hinter Ihrem Begehren was Sachlich-Substantielles dahintersteckt, das Sie auch bei Gegenwind vertreten oder eben umfallen - bzw. um herauszufinden ob Sie der jaehzornige Gewalttaeter sind, den die Gegenseite (substanzlos) behauptet: Da hat mir eine mal 2h lang Aggressionstraining bereitet, damit war das Thema dann jedoch jedenfalls vom Tisch. Ein/e RichterIn kann auch zu jemand besonders "freundlich und entgegenkommend" sein, der sich voellig daneben benimmt, damit dieser noch mehr dieses Verhaltens zeigt und die Beurteilung damit greifbar und einfach macht. (Der/die RichterIn legt es sich nicht mit machtsuechtigen, agggressionsbeladenen Wahnsinnigen an; die bekommen dann nur hinterher das entsprechende Urteil.) - Kaufmaennischer Sorgfaltspflicht entspricht es, auf Grundlage einer gesicherten Vertragsgrundlage mit der KonsumentIn sachgerechte, nachvollziehbare Abrechnungen zu erstellen und sachrichtige Rechnung zu legen. Abseits von vereinbarten Akonto-Zahlungen loest erst diese (termingerechte) Rechnungslegung eine Zahlungspflicht aus. Insoweit Sie vertragsabweichende (=von gesicherter Veinbarungsgrundlage abweichend, daher von Rechtssicherheit abweichend) Verrechnungen erkennen koennen, ist schon aus diesem Grund allein, die Zahlungspflicht (vorerst) bis zur Ausstelllung einer berichtigten Rechnung aufgehoben, der zur Sorgfaltspflicht des ordentlichen Kaufmannes verpflichtete Unternehmer daher im Leistungsverzug, der Sie zur Rueckforderung geleisteter Zahlungen (Akonti/Anzahlungen/Vorauszahlungen) sowie zur einstweiligen Zurueckhaltung weiterer Zahlungen berechtigt.
- AGBs duerfen nicht einseitig benachteiligend sein.
Bonmot: Sie senden als Kunde an den Energieversorger ein nachweisliches Schreiben, dass sich "mein Tarif am dd.mm.yy um 20% verringert wegen der allgemein wirtschaftlich angespannten Lage der Haushalte. Als Energieversorger duerfen Sie nun bis zu diesem Datum meinen Energieliefervertrag mit einer Frist von x Monaten kuendigen, sonst gilt der neue Tarif als vereinbart." - Wie wird der Energieversorger reagieren, insbesondere wenn dies viele tun? - Fordern Sie den Energieversorger in einer Ruege zu einer Berichtigung der Rechnungen und Rueckzahlung der Betraege auf. Setzen Sie fuer die Erfuellung eine Frist von 14 Tagen an Zeit. Erklaeren Sie vorsorglich die Aufrechnung mit kuenftigen Forderungen des Energieunternehmens aus Energielieferung. - Seien Sie nicht erstaunt, wenn eine 0815-Antwort "ist alles korrekt" kommt: Zermuerbungstaktik.
In Deutschland erscheint eine solche Nachfristsetzung mittlerweile nicht mehr unbedingt notwendig und bei Vorsatz (Verbrechen) und grober Fahrlaessigkeit auch wenig angebracht (Vertrauensverlust). Sinn von Mahnung/Ruege ist das Aufmerksammachen auf unverschuldete bis leicht fahrlaessige Fehler, auch durch MitarbeiterInnen eines Unternehmens, wie sie ab und an passieren koennen. Schadet jedoch nicht und die Aufrechnung muss ohnedies erklaert werden, ueberdies mussen Sie (als Minimalanforderung) sehr wohl mitteilen, dass Sie ein gravierendes Problem sehen, sonst waere es heimliche Eigenmacht (entsprechend jener des taeuschenden Unternehmers), die rechtlich nie goutiert wird (siehe untenstehend den Unterschied zur Selbsthilfe der Wiedereinschaltung der Energiezufuhr, der die Heimlichkeit und Bereicherungsabsicht des Diebstahls fehlt, da Sie ja auch den weiteren Verbrauch zahlen wollen, allerdings zu korrrekt-vereinbartem Tarif.). - Stornieren Sie bei Ihrer Bank (oder Kreditkartenunternehmen) kuenftige Einzuege, Lastschriften oder Abbuchungen seitens des Energieunternehmens von ihrem Konto.
- Lassen sie von der Bank bis zur Hoehe ihrer Rueckforderung "alte" Einzuege von ihrem Bankkonto rueckbuchen (unberechtigte SEPA-Lasttschrift), aelteste zuerst.
- Schreiben Sie ihren Stundenaufwand (samt kurzer Taetigkeit in der Zeit) und sonstige Kosten zusammen (Ruecklastschriftkosten der Bank, etc.). Sie koennen auch Folgeschaeden ( so auch Zinsen fuer unberechtigt abgebuchte Betraege in der Hoehe der hoechsten von Ihnen gezahlten Zinsen, wie etwa die Ueberziehung auf dem Girokonto, zumindest gesetzliche Zinsen von 4% fue den Zeitraum der Abbuchung) geltend machen. Ihr verrechneter Aufwand muss vernuenftig bleiben und darf nicht mehr an Kosten aufweisen als bspw. bei einer selbstaendigen Buchhalterin, die die Rechnungen fuer sie ueberprueft (den Rest "verbuchen" sie als ihre persoenlichen Schulungskosten, damit ihnen so etwas in Zukunft nicht mehr passiert). Haben Sie einen in der Rechnungsueberpruefung geuebten Bekannten, der dies fuer sie macht, kann dieser Ihnen dafuer eine Rechnung ausstellen.
- Manche drohen gerne: Eintrag Schufa/Kreditschutzverband wegen nicht-bezahlter Rechnung. Dieses Instrument der Wirtschaft, um sich vor wirtschaftlich schwachen Problemkundinnen im Vollstreckungsfall von Forderungen zu schuetzen, gilt fuer Zahlungsunfaehigkeit, nicht fuer BERECHTIGTE Zahlungsunwilligkeit. - Sie haben ihren Sachverhalt zuammengestellt und koennen diesen an das entsprechende Schuldner-Register mit der Auffforderung der Loeschung weiterleiten.
- Sie koennen Ihre Sachverhaltssdarstellung an die Schlichtungsstelle der E-Control mit dem Ersuchen um Schlichtung sowie Herstellung rechtskonformer Zustaeende zu Ihrem Vertrag senden. Vermutlich werden Sie - wenn ueberhaupt - eine abweisende bis dreiste Antwort erhalten. Diese wird dann jedoch in nachfolgenden Strafverfahren benoetigte Beweisgrundlage sein.
- Das ist dann der Beleg auch fuer die sekundaere Haftung der E-Control Austria und tertiaer des Bundes (Republik), wie auch deren verantwortlicher MitabeiterInnen persoenlich, fuer den Ihnen zugefuegten Schaden.
- Nur fuer SpezialistInnen: Der Bund ist insoweit haftbar als er Gruender und beauftragender der E-Control Austria ist und - auch bei gegebener Weisungsfreiheit - die Aufsicht ueber sein ausgelagertes Aufsichtsorgan ueber die Energie-Wirtschaft zumindest vernachlaessigt hat. Dabei ist es gleichgueltig, ob die E-Control GmbH oder oeffentlich rechtliche Anstalt ist; auch fuer die auffgeloeste GmbH trifft den Bund eine Nachhaftung. (Hier wird als Nachhaftung bezeichnet, was in Wahrheit eine Nachversicherung ist, wie in der gesetzlichen Krankenversicherung in Oesterreich.)
Die Weisungsfreiheit stellt diesfalls ein unglueckliches und verfassungsmaessig bedenkliches, sogar eher zweifelhaftes Pouvoir fuer die E-Control dar, soweit dies den Versuch darstellt, sich verfassungsmaessiger Verantwortung, die bei der Bundesregierung, konkret dem/r WirtschaftsministerIn liegt, mittels vom Parlament abgesegneter Legistik, zu entziehen. Beim Wirtschaftsministerium verbleibt JEDENFALLS die "Aufsicht ueber die Aufsicht" mit moeglichen und gebotenen Mittteln, welches sich bei Kenntnis einer Problemlage diesfalls in der Entlassung Verantwortlicher (Vorstand) zur Herstellung sachgerechter Aufsicht erschoepfen mag. Ich kenne - auszer RichterInnen (als Aufsichts-/Kontrollinstanz und Gegengewicht zur exekutiven/politischen Staatsgewalt) - sonst keine Organe oder eine Behoerde, die nicht der gewaehlten politischen Verantwortung weisungsgebunden waere.
Steuergeld dafuer zu verwenden, um zu ueberpruefen, ob die E-Wirtschaft denn sauber im Makt funktioniert (TestkonsumentInnen, etc...) ist dort sicher besser investiert als in 104 Presse- und Marketing-MitarbeiterInnen des Bundeskanzleramts.
Die verfassungswidrige sogenannte formallegistische Delegation stellt dann den naechsten Schritt in den Totalitarismus (verselbstaendigte Verwaltungsmacht unter zweifelhaftem Machteinfluss) dar, indem eine Aufgabe - ohne zu definieren nach welchen Grundsaetzen (und ohne politische Aufsicht, sprich Kontrolle der Einhaltung) - an ein Organ uebertragen wird.
Bei Landesenergieversorgern im Eigentum des Landes duerfen Sie auch von einer Verantwortung des Wirtschaftslandesrats bzw. BeamtInnen der Landesregierung als EigentuemervertreterInnen ausgehen. - Sie koennen eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft deponieren (ihre Sachverhaltsdarstellung uebermitteln). Unternehmer unterliegen der kaufmaennischen Sorgfaltspflicht, dazu gehoert die Gestaltung von rechtsicheren Vertraegen mit KonsumentInnen. Wer nunmehr ploetzlich Rechtssicherheit sucht, diese zuvor zur Bereicherung jedoch verletzt hat, wird dort bestens betreut und bedient werden, sobald in der Republik die Rechtstaatlichkeit wieder hergestellt ist.
- Es wird mit der Abschaltung der Energieversorgung gedroht: Sie koennen bei Gericht eine iV. zu anderen Klagen kaum mit Kosten (gesetzlicher Streitwert) verbundene Besitzstoerungsklage (Entzug von Energie; Rechtsbesitz an Rechten aus strittigem Vertrag, dem der Sachbesitz dann zu folgen hat) oder einen Antrag auf einstweilige Verfuegung/Vorkehrung/Anordnung zur Aufrechterhaltung der Enerieversorgung stellen und bis zur Reaktion des Gerichts eine Selbst-Wiedereinschaltung als Selbsthilfemittel ankuendigen. Als Sicherheit moegen Sie dem Gericht bis zum Ende eines Rechtstreits die Hinterlegung der strittigen Betraege oder andere Sicherheitsleistung (Grundbucheintragung etc.) anbieten.
- Es wird mit dem Inkassobuero gedroht, sie sollen dorthin zahlen, kleine Betraege steigern sich ins unermesslich Vielfache: Ruhig Blut, das nervt, ist jedoch mehr Schall und Rauch. Sie haben keine Geschaeftsbeziehung zum Inkassounternehmen. Der Unternehmer hat nur seine Mahnabteilung ausgelagert, dies vielfach ohne ihre Kenntnis. Sie ignorieren diese, kommunizieren weiterhin ausschlieszlich mit dem urspruenglichen Unternehmen, unterschreiben auch nichts, schon gar keine Ratenzahlung - erst dadurch wuerden Sie die Taetigkeit des Inkassobuero akzeptieren.
- allgemein:
Berechtigte Zahlunen leisten Sie ausschlieszlich an ihren Vertragspartner, solange ihnen dieser (nachweislich) nicht mitteilt, dass er seine Forderungen gegen Sie (Ihre Verbindlichkeiten) an jemand anderen abgetreten (zediert) hat, in letzterem Fall tritt der neue Glaeubiger an die Stelle des alten Glaeubigers, jedoch mit denselben Rechten und Pflichten, wie der alte Glaeubiger, mehr nicht.
Haben Sie mitgeteilt, dass Sie (berechtigt) zahlungsunwillig sind (oder materiell zahlungsunfaehig), so fehlt weiteren (kostenpflichtigen) Mahnungen - von wem auch immer - die Anspruchsgundlage fuer eine Refundierung durch Sie (sinnlose, daher unnoetige Kosten der Betreibung bzw. "Rechtsverfolgung des Unternehmens"); sein einziger Weg ist jener zu Gericht, um ein Urteil zu erwirken. Stehen in der Mahnklage (Betreibungs-)Kosten, fuer die Sie nicht aufzukommen haben, beeinspruchen Sie diese. - Achtung das alles ist kein Freibrief: Wer, im Wissen, es dann nicht zahlen zu koennen, irgendwo fest bestellt, wird wegen Betrugs belangt.
Bei voruebergehenden Zahlungsschwierigkeiten sind das Gespraech und die Vereinbarung von Ratenzahlungen bzw. zumindest die laufende Zahlung kleinster Betraege als Zeichen ihrer Zahlungswilligkeit und damit Ausdruck des Wissens, dass sie noch etwas zu begleichen haben, allenfalls die Beistellung von Sicherheiten, der angezeigte Weg. - Wegducken (Kopf in den Sand / Abspaltung von Realitaet) ist dass Duemmste, was Sie machen koennen.
Und noch eine Anmerkung zu den von Rechtsanwaelten (massenhaft) ausgefertigten Abmahnschreiben (ddeutsche Unsitte): Teilweise stellen diese mehr Betrug als sonstwas dar. (Jene, die sich fuerchten und zahlen, sind die Dummen und kommen fuer den ganzen Aufwand dieser Massensendungen auf.) Das Sinnvollste ist eine Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft mit kurzem Begleitschreiben. - allgemein zur Zahlung von Rechnungen:
Sie sind zu einer Pruefung des Offensichtlichen auf der Rechnung verpflichtet. Die Zahlung der Rechnung wird von Gerichten als Bestaetigung und Anerkenntnis der aufgefuehrten Leistungen (Anscheinsbeweis) erachtet. Verdeckte Maengel sind davon nicht umfasst. Und es geht um die aktive Handlung der Zahlung (Einziehunsauftraege, SEPA-Lastschriften sind kein aktives Handeln). Sind Sie sich nicht sicher ,ob alles auf der Rechnnung korrekt ist, dann schreiben Sie einen kurzen Vorbehalt in den Ueberweisungstext "vorbehaltlich der Rechtmaeszigkeit der Positionen 5/7/18". - allgemein zu Lieferungen:
Bestaetigen Sie auf dem Lieferschein nur das, was Sie bei der Ablieferung pruefen konnten. Also beispielsweise liefert mir jemand 3 veschlossene Pakete mit einem detaillierten Lieferschein der Waren: Dann schreibe ich oberhalb meiner Unterschrift: "3 Pakete uebernommen, vorbehaltlich des Inhalts". Bei naechster Gelegenheit pruefe ich diesen, fehlt etwas, melde ich es dem Unternehmen. Ebenso bei beschaedigten Aussenverpackungen: "ein Paket davon beschaedigt". Der Vorbehalt muss konkret sein.
- In so einem Konflikt steht immer die Treue zu Ihrer eigenen Wahrnehmung und das Vertrauen in Ihre eigene Logik auf dem Pruefstand. - Jeder von uns tut sich leicht, sobald er ein Gegenueber hat, das ihn bestaetigt oder wohlwollend korrigiert und damit eben in einen gemeinsamen Diskurs tritt, bis "alles auf dem Tisch ist" und gemeinsam selbstaendig fuer weitere Schritte abgewogen und beurteilt werden kann..
- Selbsthilfegruppen fuer die Erstellung von Vorlagen einmal zur Nachberechnung aller Tarife als problematisch erkannter Anbieter, das andere Mal fuer Musterschriftsaetze und Klagen (gemeinsames Gehen zu Gericht etc.) sowie die Koordination solcher Selbsthilfegruppen ueber VKI (Verein fuer KonsumentInneninfomation, Konsumentenpolitische Abteilung der Arbeiter- und Angestelltenkammer (AK), der Gewerkschaften oder politischer Parteien erscheint dringend angezeigt. - Die Ausgestaltung des Dauerschuldverhaeltnisses ist der Knackpunkt in einer freien Gesellschaft und das seit rund 300 Jahren (Arbeitsverhaeltnis, Mietverhaeltnis,...).
- dass eine lueckenlose Kausalkette aus unmittelbaren sachlichen oder deliktischen (verschuldeten) Ursache-Wirkungs-Zusammenhaengen (Rechtswidrigkeitszusammenhang) zwischen Verhalten und Erfolg (Tod) gegeben sein muss.
- In Fall 4 trifft den Jungen kein Mitverschulden, da zwischen seiner Entscheidung zur Flucht und der Verfolgung mit ueberhoehter Geschwindigkeit die Entscheidung des Polizisten liegt. Wie sieht das Mitverschulden des Jungen in den anderen Faellen aus?
- Unfallkausal war das "dichte Auffahren", das dem Polizisten ein rechtzeitiges Abbremsen/Auslenken unmoeglich machte. Todeskausal waren die durch das Ueberrollen zugezogenen koerperlichen Verletzungen.
- Der Spurrinnenwechel des Jungen hatte den Sturz zur Folge, dieses Verhalten mag zu leichten Verletzungen von ihm selbst gefuehrt haben, ist jedoch weder deliktisch noch todeskausal.
- Da irgendwelche theoretische Zweifel zu Sachverhalten in jedem Fall bestehen bleiben moegen, begnuegt sich die Rechtswissenschaft mit der an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit von Sachverhalten.
"Wie lang ist der Bremsweg bei 30 km/h?
- Einfache Bremsung ≈ (30 ÷ 10) x (30 ÷ 10) = 9 Meter
- Gefahrenbremsung ≈ [(30 ÷ 10) x (30 ÷ 10)] ÷ 2 = 4,5 Meter
Wenn in einer 30er Zone also plötzlich ein Kind vor Ihrem Auto auftaucht, das sich zwischen den parkenden Autos auf die Straße begibt, müssen Sie im Falle einer Vollbremsung ungefähr mit einem Bremsweg von 4,5 Metern rechnen."
Bei modernen KFZ (Reifenzustand?) kann der Bremsweg sogar noch kuerzer sein, auf Schotter/Erdweg auch laenger. - 4,5m ist in etwa eine Fahrzeuglaenge.
- ALLE Fotos von der Aufnahme des Unfalles durch das Unfallkommando (Fotos von der Front des KFZ und des Hecks des Moped. Fotos der Brems- und Schleifspuren auf dem Feldweg, Position der Fahrzeuge nach dem Unfall, Vermessungsdaten der Unfallstelle)
- Besichtigung der beiden Unfallfahrzeuge (Lackspuren an Front/Heck aus Kolission? Hoehe von Kontaktstellen des Jungen auf dem Polizeifahrzeug?)
- verkehrstechnisches und KFZ-technisches Gutachten
- Rekonstruktion des Unfallherganges (u.U. auch vor Ort mit baugleichen Fahrzeugen)
a) gemaesz Schilderung der PolizistInnen und
b) gemaesz Verdacht des Touchierens. - Standortdaten (GPS) der Mobilfunk-/-telefon-Einrichtungen von Polizisten/P0olizeifahrzeug/Junge
- UDS - Unfalldatenspeicher des Polizei-KFZ
- Mitschnitte des Digitalfunk
- allenfalls verkehrspsychologisches und psychiatrisches Gutachten
- medizinisches Gutachten zur Todesursache
Von meinen Jungs wurde mir gerichtsbekannt (protokolliert) als Eheverfehlung vorgeworfen, ich wuerde den "Standard" untertags lesen, bzw das hier wiedeholt hoeren. Zur Vorwarnung: Ich kann diese (ehe-)schaedliche NEigung bis heute nicht lassen.
- Verhaeltnismaeszigkeiten geht (siehe auch Notwehr-/Nothilfe-Ueberschreitung).
- Am 12.3.2023 wiederum eine Unblehrbare mit ihrem Kind am Lautrupbach, um Steine zu schmeissen.
- Am 5.3.23 kommt in Unbelehrbraer an den Lautrruppbach und beaufsichtigt sein etwa 3-jaehriges Kid dabei, wie es Steine in meine Richtungg schleudert. Auf meinen Protest verlaesst das dann doch etwas intelligentre Kind die Sznerie, sein geistig schwer beschraenkter Begleiter (allerdings guter Kleidung) in etwa meinem Alter erklaert mir: "Hier hallt es so schoen." und weiter "Was kann ich dafuer, dass Sie hier schlafen." (wo sein Kind Steine schmeisst)
- 11.2.23 2 Familien mit Kindren eine nachmittags, eine abends: es fliegen wieder Steine in meine Richtung
- 10.2.23 freilaufender Boxer-Hund Neustadt, Flensburg
- Nacht vom 9.-10.2.23 neuerlich Explosion eins Boellers mitten in der Nacht unmittelbar nahe der Bruecke Lautruppbach
- BEGRIFFE
- in Zusammenhaengen
- anhand Beispielen de Paxis
- mit emotionaler Beteiligung (Gerechtigkeitsempfinden)
- und Eigeninteresse (Haushaltskassa)
- im Widerstand gegen die Meinung anderer JuristInnen (Fachleute),
Ab 2017 arbeitet diese Bank im Verein mit den anderen politischen Verfolgern auch im Bankensektor, wie federfuehrend mit rechtswidrigem Wahnsinn Uni-Credit (Kontosperre mit ueber EUR 1.000,00 Guthaben, Verweigerung der Einsicht in eine Originalueberweisung an den Energieversorger, Verweigerung der Kontoaufloesung etc.), Deutsche Kreditbank als Tochter der Bayrischen Landesbank und andere) in Kollaboration mit den NAZIs (Finanzministerium) zum Ziel meiner wirtschaftlichen Vernichtung.
- damit Sie wissen, wofuer Sie 104 PressemitarbeiterInnen im BKA zahlen. (siehe ABGB: der Besitz steht an erster Stelle der dinglichen Rechte).
- Eigentuemer (Sachbesitzer an der Wohnung) --> nunmehr Rechtsbesitzer an Mietzahlung --> nach Zahlung Sachbesitzer an der Mietzahlung
- Mieter (Sachbesitzer seines Geldes) --> nunmehr Rechtsbesitzer an der Wohnung --> nach Uebergabe des Schluessels Sachbesitzer an der Wohnung
- Rechtliches Denken ist Soziales Denken
- Rechtliches Denken, wie auch Sprache, entspringt der Gesellschaft und erzeugt Gesellschaftstrukturen.
- Rechtsgeschaeft (Zivilrecht) und Delikt (Strafrecht) sind die 2 grundlegendsten Handlungen, die dem Kind in fruehester Zeit vermittelt werden.
- Im Strafrecht wird 1 Tat in der Gesamtheit aus Umstaenden - Wissen - Wollen - Verhalten (Handeln/Unterlassen) - Erfolg, zwar zurr Orientierung, in Einzelaspekte zerlegt, am Ende jedoch als Gesamtheit betrachtet.
- Unbestritten ist, dass das Rechtsgeschaeft einen Verpflichtungs- und Verfuegungsaspekt enthaelt.
- Der Verpflichtungsaspekt schafft (beiderseits) Rechtsbesitz, der Verfuegungsaspekt erfuellt diesen mittels Sachbesitz. Sachbesitz folgt Rechtsbesitz. Diese sind in jedem Stadium jeweils identifizierbar. Diese gedankliche Vorstellung laesst (fast alle) Problemstellungen unter Interessensabwaegung (Rechtsgueter, Staerke von Rechten) in der Gesellschaft loesen, wo keine Einheit von Rechts- und Sachbesitz gegeben ist. Sachbesitz kann auch immateriell sein - bspw. Urheberschaft, fast ausschlieszlich mit Rechten verbunden (Urheberrechte).
- Weitere Kategorien moeglicher Unterscheidung sind auch explizites - implizites Verhalten (Worte, Handlung, Unterlassung).
- Wie das Beispiel der Verfolgungsjagd des Polizisten zeigt, sind Handlung und Unterlassung oft nur eine sprachliche Unterscheidung: Was war die Fortsetzung der Verfolgungsjagd? Haette er nach Kenntnis des Kennzeichens die weitere Verfolgungsjagd unterlassen sollen oder stattdessen umkehren und an die Wohnadresse des Jungen fahren sollen?
- Jede Abstraktion, die keine Verankerung im Konkreten (Wahrnehmung!) hat, ist SINNlos, die Abstraktion von einer Abstraktion zumindest hoch fehleranfaellig.
- Zielorientierung, "das Wollen" kann in
- (nachtraegliche) Darstellung des Willens,
- Willenserklaerung,
- Wille,
- bewusstes, vorbewusstes, unterbewusstes und unbewusstes psychisches und koerperliches Streben
untergliedert werden.
- Die Psychoanalyse schreibt der Erlangung der Kontrolle des Kindes ueber die Ausscheidungsfunktion die eindruecklichste Willenserfahrung des Kindes ueber den eigenen Koerper (von unwillkuerlich zu willkuerlich) zu. Eine Ueberbetonung des Willens bezeichnet die Psychoanalyse als "Analsadismus" (gegen das eigene Ich und im Projektions-Spiegel gegen andere), Zwanghaftigkeit, Pedanterie, Rigiditaet, Erstarrung und Zwang.
- Von Denkstrukturen her erscheint es untunlich aus 1 Rechtsgeschaeft (Gesamtsachverhalt), 2 machen zu wollen/muessen.
- Umgelegt auf Strafrecht trifft eine solche kuenstliche Trennung von Willenserklaerung und Handlung eines Sachverhaltss aus dem Zivilrecht offenbar das Kernproblem des deliktischen Verhaltens (insbesondere jener aus der Wirtschaft) mir gegenueber: "Solange mir keiner nachweisen kann, dass ich ihn umbringen WOLLTE (explizite Erklaerung), habe ich fuer die Beguenstigungen seines Ablebens jede Ausrede, um die Verantwortung abzustreiten." - ("Ist mir passiert"), was dann jedoch auch nach deutschem Strafrecht nicht funktioniert.
- Der Ausgleich erfolgt entsprechend (deliktischem) Verhalten der Vertragspartner und schutzwuerdigem Interesse als
- (unverschuldet -->) einfacher Schadenersatz = Vertrauensinteresse = negatives Interesse
- (verschuldet -->) als entgangener Gewinn = Erfuellungsinteresse = positives Interesse allenfalls samt Folgeschaeden (grobe Fahrlaessigkeit , Vorsatz)
- Suchanbieters (ich habe mit Google gute Erfahrung) als auch
- der Objektivitaet der aufgefundenen Information - In Oesterreich habe ich gute Erfahrung mit Abeiterkammer/AK, Gewerkschaft, Verein fuer Konsumenteninformation/VKI und auch der Wirtschaftskammer/WKO sowie Universitaeten. - Diese Regierungs-Seite ist rechtlich mittlerweilen tendenzioes fuer eine totalitaere Regierung der NAZIs formuliert (siehe oben).
Beei adaequater Reaktion ist der Politik (politischen Verantwortung) nichts vorzuwerfen.
und nicht um explizite Aussagen:
- OEFFENTLICH (muendlich, unmittelbar,...)
- mit der Ausnahme bestimmter geschuetzter Sphaeren (Staatsgeheimnisse, Firmengeheimnisse, Opferschutz, Familie, Privatsphaere, etc.),
- Urkunden werden "verlesen" (wenn oft auch nur symbolisch),
- Gerichtsurteile erfolgen "im Namen des Volkes, "im Namen der Republik" und sind oeffentliche Urkunden.
War die Unterlassung des Abbruchs der Verfolgungsjagd unfallkausal?
- Wiederaufnahmegruende eines "formell" abgeschlossenen Verfahrens,
- Aufhebung der Vollstreckbakeit nach §7 Abs. 3 EO,
- Oppositionsklage im Exekutionsverfahren,
- Willensmaengel (Irrtum, Taeuschung durch den Klaeger, Sittenwidrigkeit)
- Wiedereinsetzung (in den vorigen Stand)
- Zustellmaengel durch die Post als Gerichtsorgan (Hinterlegungsanzeige)
- Zustellung an ein Hauhaltsmitglied, welches das Schreiben nicht an den Adressaten weitergeleitet hat,
- Abwesenheit wegen Urlaub,
- etc.
- (am End geht es auch bei Gericht ums "Wollen" des Richters/der Richterin auf Basis von Argument/Rechtslage).
- Privatpersonen,
- Einzelunternehmer,
- Gesellschafter einer Gesellschaft nach buergerlichem Recht (GnbR)
- Kommanditisten
- Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschraenkter Haftung (GmbH)
- Komplementaere
(Jahresgewinn 2020: 360 Mio, 2021: 140 Mio, 2022: 300 Mio? - da komme ich - hochgerechnet - auf einen Wert des Unternehmens unter 3 Mrd - ohne OCI (Veranlagung von Vermoegen ohne operative Bedeutung mit vermutlich viel Bewertungsspielraum und weiters extrem hoher Schwankungbreite aufgrund externer Einfluesse - solches Finanzanlagevermoegen, das in einem operativen Unternehmen "geparkt" ist, kann eigenstaendig bewertet und dann addiert werden - vermutlich ist jedoch genau dort der "Hund begraben").
Es folgt ein Verwirrspiel, wieviel Geld nun insgesamt in den Rettungsschirm geflossen ist (700 Mio. + 700 Mio. vom Buergermeister, dann 2 Mrd. von der Bundesfinanzierungsagentur, weiters 2 Mrd. von der Stadt Wien und 1,7 Mrd. von Banken, die wohl erst nach Einlage von Sachvermoegen diese Kredite zuzaehlen werden), statt einfach den Verlust von 1,8 Mrd. Eigenkapital zu akzeptieren, das SO-WIE-SO weg ist.
in den Wiener Stadtwerken.
Wohnen in Wien: Hauptstadt des bezahlbaren Wohnens | ZEIT ONLINE
Strom- und Wärmeproduktion, Betrieb von kalorischen Kraftwerken, Wasserkraftwerken, Windpark- und Photovoltaikanlagen. Die WIEN ENERGIE GmbH fungiert als Konzerngesellschaft im Konzernbereich WIEN ENERGIE und erbringt im Konzern übergreifende operative Dienstleistungen wie Marketing, Presse und Kommunikation, Controlling, Energiewirtschaft etc. Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie; Lüftungsanlagen; Kessel- & Tankreinigung; Reparatur von Maschinen
Die Wien Energie GmbH verfuegt weder ueber eine Bankenlizenz noch eine Casino-Lizenz. Insoweit war die Anzeige der FPOe Wien bei der FMA zutreffend.
- Energieversorger wechseln.
Ich persoenlich wuerde meinen neuen Energievertrag weitab der "Energieallianz" aus wiener, neideroesterreichischem und burgenlaendischem Energieversorger abschlieszen.
Helfen Sie aelteren Menschen und jenen, die mit dem PC nicht so vertraut sind beim Wechseln und ueberpruefen Vertraege und Rechnungen ueberblickshaft auf Korrektheit! - Bank wechseln. - mit der Bank 99 ist kuerzlich ein neuer Anbieter, wieder der Oesterreichischen Post am Markt, dessen Konditionen im Vehaeltnis zum Betreungsaufwand der Kontopakete ich noch in Wien fuer sehr vernuenftig hielt.
Die Oesterreichische Post ist fuer aeltere Menschen duchaus ein vertrauenswuerdiger alter "Bankbegriff" und "ueberall" persoenlich erreichbar. - Meiden SIE, so gut Sie koennen konsequent, nachhaltig deutsche (Marken-)Produkte, um ein klares NEIN zu diesen Machenschaften auszudruecken. - Die muessen das HIER in Deutschland auf allen Ebenen der NAZI-Wirtschaft spueren, dass mit solchen Malversationen KEIN Blumentopf zu gewinnen ist. Die NAZIs setzen auf Aussitzen, dass alle die Willkuer zu akzeptieren haben und ddie Volkswut irrgendwann abebbt. - so hilft denn auch das Ausland gerne mit.
Bei mir gibts keine Obdachlosen, keinen Hunger und keine SexworkerInnen auf der Strasse in der Nacht.
Probleme sind auf der kompetenten Ebene zu loesen:
- Internationale Fluechtlinge auf der UN-Ebene
- EU-Binnen-Elendsfluechtlinge auf EU-Ebene ueber einen Bildungs-/Arbeitsvermittlungs- und Sozialfond
- Staaten die ffluechtlingge "prroduzieren" werrden zurr Kasse ggebetten
- (Wirtschafts-)Verbrechensbekaempfung (white collar criminals) lokal in Selbstreinigung
- Ich tendiere dazu, die Staatsanwaltschaften weisungsfrei zu stellen und organisatorisch (wie disziplinaer) ins Sozialministerium zu integrieren (statt ins Innen- oder Justizressort) --> Trianguulierung aus ErmittlungsbehoerdePolizei/ErmittlungsleitunggStA/Gericht und schafft Klarheit, dass Anklagen fuer die Gemeinschaft erhoben werden.
- Dort werden spezielle Ermmittlunggseinheiten zu Politik/Verwaltung/Polizei/Wirrtscchaft (Korruption) eingerichtet.
- Die 3-4 (Oesterreich) Verfassungsschutzorgnisationen ("Geheimdienste") wwerden auf verschiedene Ministerien verteilt.
- Interne Revisionenen in Ministerien/Behoerden/... stehen in Verbindung mit spezfischen Abteilungen der StA.
- politische Anklagen erfolgen ueber dezentralisierte "Weisengremien" der StAs (in allen Bundeslaendern) und
- bei besonders brrisanten Faellen, insbesondere polarrisierter GGesellschaft oder malignen Machtstrukturren innerhalb dieser, sollte die Moegglichkeitt gegeben werrden, Ermittlung und Verfahren an neutrale Aussenstehende, wie EU-Ermittlungsbehoerden oder Gerichte auch des IStGH auf eigene Kosten des Staates zu ueberweisen (Delegation).
- Dann habe ich 9 "Basisministerien im Staat"
- Bundeskanzleramt (ist auch ein Ministerium)
- Finanzen
- Justiz
- Inneres
- Aussen
- Lamndesverteeidigung
- Soziales (+Arbeit)
- Bildung (+Wissenschaft/FForrschungg)
- Wirtschaft
die getrennt zu halten sind und ergaenzt werden koennen um aktuelle gessellschaftliche Schwerpunkte. - Steuern: "Bin gespanntt wie die OesterreicherInnen die Pensionen bei EUR 81.900,00 Hoechstbemessungsgrundlage dann zahlen wollen..."
Ab etwa 31.000 wuerde ich die Anzahl der Haushaltsangehoerigen und (enttsprechend Modell auch "kuenfftigen") Sorgeberechtigten beruecksichtigen; bei 70.000 und 2 kids bleibt alles gleich; drunter wirds steuerlich guenstiger, drueber wirds teurer. jedenfalls ab den aus den US auf unser Sozialniveau umgerechneten USD 400.000,00 (bei 4 Personen) empfindlich teurer und dann mag man ab 250.000 je Person im Haushalt/Sorgeberechtigung auf die ""franzoesischen" 90% gehen. - Erbrecht: Freibetrag je Erbbeguenstigtem EUR 500.000,00; das ist eine schoene Eigentumswohung oder stattliches Haus; kuenftige Unterhaltsplichten und Ausbildungskosten sind ohnedies kein Erbe (sondern Erblasser-Verbindlichkiten); ueber dem Freibetrag progressiv stark steigend, wobei Unternehmen die Moeglichkeit bekommen, das mit kuenftigen Gewinnen zu finanzieren bis die Erbschaftssteuer beglichen ist, wobei bis dahin der Unternehmerlohn auf etwa EUR 70.000,00 begrenzt ist. aehnliche Vorgansweisse bei Auszahlungen von Privat-Stiftungen.
- Vermoeggenssteuern fuer exorbitante Vermoeegen sind bis zur GGeltung eines neuen Errbrechts einee ggute Ueberrgngsmoegglichkeit
- Details sind BBerechnungsfragee; eeinmal dr Bedarf an Umverteilung in der Gesellschafft von "ganz superreich" fuer Chancengleichheit, das andere Mal, dass die Akkumulation (zum zweck folgenden Machtmissbrauchs nichtstuenderr folggegenerationen in dder Gesellschaft) aufhoert.
- Donnersttag: Jeman ddurchwuehlt untertags meeine Taschen am abgesperrten Fahrad
- Freittag: heftige Boellerreexplosion naben der Brueccke ueber deen Lautruppbacch
- Samstag/Sonntag Wandeertagg der geisttig Abnormn am Lautruppbach mit Stteckeen und Steine schleudernden Kindern sowie freilaufenden Hundden
Der jahrzehnte-alte Klassiker war das banale RRestaurant ohne Gaeste mit betraechtlichen Umsaetzen (der seine Lebensmitteleinkaeufe an private Personen oder an andere Wirte, die ein Umsatzplus an der Steuer vorbei erwirtschaften, ohne Rechnung verkauft ). Heute werden dafuer Unternehmen in allen Branchen gegruendet, die dann auch wieder schnell vom Markt verschwinden...
Hier wird 2019 mit einem Umbauprojekt auf 11 Jahre um EUR 1,4 Mrd. begonnen. Nach 4 Jahren belaeuft sich die Kostenueberschreitung auf EUR 262 Mio. (die man gerade noch aus vereinbarter oder kulanterweise zugestandener Inflationsabgeltung fuer das Gesamtprojekt verstehen mag: nominal wird mehr gezahlt, weil dieses Mehr an Geld heute real dasselbe wert ist wie zu Baubeginn).
Auch ein Tipp: Bei derzeitiger Inflation im Verhaeltnis zum Zinsniveau (Leitzinsen) wird das geschuldete Kapital laufend weniger wert (wie auch angelegtes Bar-Buchgeld ohne inflationssicheren realen Wert im Hintergrund).
- An wen wurde
- zu welchem Preis
- in welchem kuenftigen Zeitraum
- wieviel Energie
verkauft?
Meine Spekulation, um Medienbeichte und Geschaeftsbericht auf einen Nenner zu bekommen:
- einem "doppelt" so hohen Verkaufspreis
- der Lieferung der doppelten Menge (technisch betrachtet vermutlich nicht aus eigenen Kraftwerken)
- oder auch "vorgezogenen" Verkaeufen beispielsweise an oeffentliche Institutionen, allenfalls samt vorzeitiger Zahlung
Oesterreich hatte bis zur Energiemarktliberalisierung 9 Landesenergieversorger und den "Verbund" in einer regional geografisch beguenstigten Lage. 75% der Stromproduktion sind VOELLIG unabhaengig vom Preis fossiler Energien (Gas, Oel, Kohle); ergo: steigt der Peis fossiler Energie wie Gas um einen bestimmten Prozentsatz wirkt sich das auf die Gestehungskosten des Gesamtstrompreises lediglich mit einem Viertel der Erhoehung aus.
Diese 12% koennten ebenfalls teuer werden, alles andere NICHT - sofern die oesterreichischen Energieversorger IHRE Bevoelkerung als "abzusichernde KundInnen" verstuenden und weniger ein fernes NAZI-Wirtschaftsnetzwerk!
;Mit dem Herren habe ich auch wegen dr Nicht-Ermittlung des nationalsozialistischen Verbrechens des bewaffneten Wohnungseinbruchs mit raeuberischer Erpressung vor der Lakaienstiege in der Hofburg gesprochen...
Wir haben getan, was die "Wiener Zeitung" schon bei wichtigen Ereignissen im Reichsrat getan hat: Wir haben die Sitzung penibel protokolliert.
Rede von Wiens Bürgermeister Michael Ludwig
17.5.2023
Transparency
HG Wien, 5 S 52/20m - Konkursverfahren - Karl-Josef Parisot (justiz.gv.at) - ist ein wenigg ins Stoccken gerraten...
Das mal ma mit gruenem Loicht an, von vorne siehtt ma den Kohlehauffen dahinter eh net. - ein paa Importe, welche die sozialen Rahmenbedingungn geade noch zulassen ...
22.5.2023
Empfehlenswerte Literatur fuer Resilienz (ntsprechend gestaltischer rundlaggen)- allein aus dem Schrreibstil warr fuerr mich zu erkeennen, dass das ein Wiener ist (gut bessschrieben ist der Unterschied zwischen Optimismus und positivem Denken):
Nulla poena sine lege certa.
Business ist kein Schoenheitswetttbewer, Strafrecht schon gar nicht.
Wo der humor ndet.
Unangenheme Fraggen werden nicht beantwortet, das sitz ma aus.
Die Almi koennts beim "Sitzen" ggleich mitnehmen...
Wenn ein Richter in diesem Fall mit einer DIKTION von "Der Betrug und der Vorsatz sind so eindeutig, wie wir es hier selten haben." spricht, weiss i zu welcher Seite der in der (oesterreichischen) Justiz hingehoert...
EXZESSIVE GEWALTANWENDUNG
Misshandlungsvorwürfe gegen Polizeibeamt*innen, wie etwa bei der Demonstration zum 1. Mai 2021 in Wien, wurden auch 2022 nicht wirksam untersucht.
RECHT AUF FREIE MEINUNGSÄUSSERUN
Die Pressefreiheit stand 2022 weiterhin unter Druck.
...
Die Zahl an Einschüchterungsklagen (SLAPP-Klagen) stieg weiterhin, sowohl gegen Medienschaffende als auch gegen Journalist*innen.
https://twitter.com/GildaSahebi/status/1661318364046712832?s=20
https://twitter.com/historyinmemes/status/1661078544749871109?s=20
Welpenputz für Sebastian Kurz
kos halt a wengl was.
Der IM des bayrischen Zentralstelle zur Bekaempfung von Kartell und Preisabsprachen (ZKB) im Verfahren gegen ein Ehepaar:
reifes Lagr